Die Wettbewerbsklage, mit der die US-Regierung Facebook zerschlagen will, ist im zweiten Anlauf von einem Gericht in Washington D.C. angenommen worden. Die erste Version hatte Richter James Boasberg im vergangenen Sommer abgewiesen; die Argumentation sei nicht ausreichend gewesen, sagte er damals. Das Gericht hält die jetzige Begründung für den Vorwurf des unfairen Wettbewerbs für deutlich besser, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht. Facebooks Forderung, die Klage abzuweisen, weil FTC-Chefin Lina Khan befangen sei, lehnte der Richter ab.

Die US-Kartellbehörde FTC wirft Facebook unter anderem eine Monopolstellung im Markt für Onlinenetzwerke vor. Außerdem habe Facebook den Chatdienst WhatsApp und die Fotoplattform Instagram gekauft, um dieses Monopol auf unlautere Weise zu schützen. Deshalb müssten die Übernahmen wieder rückgängig gemacht werden.

Die ursprüngliche Klage war im Dezember 2020 noch am Ende der Amtszeit des damaligen Präsidenten Donald Trump eingereicht worden. Nachgebessert wurde sie unter Führung der von seinem Nachfolger Joe Biden berufenen FTC-Chefin Khan.

Instagram und WhatsApp haben Milliarden Nutzer

Wie vom Richter gefordert lieferte die FTC in der nachgebesserten Klage mehr Argumente, die Facebooks Monopolstellung belegen sollen. Die Behörde stützt sich dabei vor allem auf die Entwicklung der Nutzerzahlen sowie Analysen dazu, wie viel Zeit Menschen auf der Plattform verbringen.

Ein Sprecher des Facebook-Konzerns Meta sagte dem Wall Street Journal nach der Entscheidung, man sei überzeugt, dass die Tatsachen die Vorwürfe widerlegen würden. Facebooks Investitionen in WhatsApp und Instagram seien gut für den Wettbewerb gewesen. 

Facebook hatte Instagram 2012 für etwa eine Milliarde Dollar und WhatsApp 2014 für am Ende etwa 22 Milliarden Dollar gekauft. Damals gaben die US-Wettbewerbshüter die Übernahmen frei. Instagram hat inzwischen etwa eine Milliarde Nutzer, WhatsApp etwa zwei Milliarden. Eine gemeinsame Klage von mehr als 40 Bundesstaaten gegen die Deals hatte Richter Boasberg im Juni komplett abgewiesen.