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Publishing  15.10.2020 (Archiv)

Privacy Shield: Newsletter illegal?

Eine ganze Reihe von Anbietern für den Versand von Newslettern sitzt in den USA und war durch das Privacy Shield im Datenschutz privilegiert. Das ist nun weggefallen.

Neben vielen anderen Datenverarbeitungen sind in der Praxis die Newsletter die wohl häufigste Stelle, wo man personenbezogene Daten in den USA verarbeiten lassen muss. Die eMail-Adresse ist nämlich für den Versand erforderlich und die Verarbeitung damit per se damit verbunden, mit dem Wegfall der Rechtsgrundlage also illegal. Insbesondere, da gerade bei solchen Dienstleistern im Kommunikationsbereich das Durchgriffsrecht der Geheimdienste gilt.

Bei Noyb und anderen Datenschützern ist daher klar, dass der Versand von eMail-Verteilern über Dienstleister in den USA nun klar dem EU-Recht widerspricht. Wer einen Newsletter rechtsicher betreiben will, muss sich daher entweder selbst um eine rechtskonforme Lösung (es gilt ja, das TKG und die DSGVO neben einigen anderen Verpflichtungen zu erfüllen!) bemühen oder einen Dienstleister innerhalb der EU einsetzen.

Dass das wirklich relevant ist, zeigen sowohl die Strafbestimmungen im Telekom-Gesetz als auch jene der DSGVO. Hohe Strafen machen einen Betrieb des Werkzeuges in einer Grauzone - bzw. im klar illegalen Einsatz - unrentabel aufgrund des hohen einkalkulierbaren Risikos. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis entsprechende Anzeigen überhand nehmen.

Darauf zu vertrauen, dass es eine Lösung als Ersatz für das Privacy Shield geben wird, dürfte ins leere laufen. Bis die EU einen neuen Anlauf nehmen kann, vergehen wohl Jahre und die oft angebotenen Standardvertragsklauseln der US-Anbieter verhindern den Zugriff der Behörden auf die Daten nicht, sind also unwirksam. Der Wechsel weg von US-Diensten hin zu Anbietern in der EU dürfte aus heutiger Sicht der einzig richtige Schritt sein, um Problemen aus dem Weg gehen zu können. Und das eher rasch, da Abmahnungen und Anzeigen in dem so öffentlich erkennbaren und rechtlich lukrativen Bereich nicht all zu fern scheinen.

PS: Wir selbst senden unseren Newsletter übrigens direkt aus einem der Kernländer des harten Datenschutzes, aus Österreich. Per Newsticker versandt ist unser Newsletter den Auflagen der EU und jenen des Landes verpflichtet und geht sogar noch über diese Regeln hinaus. Die Entscheidung gegen Mailchimp und Co. und für den Einsatz eines lokalen Dienstes hilft uns jetzt, die Datenbasis ohne rechtliche Probleme weiter einsetzen zu können. Glück gehabt ;-)

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#eMail #Newsletter #DSGVO #TKG #USA



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